Urlaubsgeld kompakt: Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber erklärt

von Jasmin Müller am
18. August 2025

Der Sommer steht vor der Tür, viele Mitarbeitende planen ihren Urlaub. Dabei kommt regelmäßig die Frage nach Urlaubsgeld auf. Als Arbeitgeber lohnt es sich, einen genauen Blick auf das Thema zu werfen – aus rechtlicher, finanzieller und unternehmenskultureller Sicht.

Was genau ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die zusätzlich zum Gehalt geleistet werden kann. Es handelt sich hierbei nicht um gesetzlich vorgeschriebenes Urlaubsentgelt, sondern um eine zusätzliche Leistung, die Mitarbeitende oft als Wertschätzung empfinden.

Besteht ein Anspruch?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Hat ein Unternehmen über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Urlaubsgeld gezahlt, kann daraus eine rechtliche Verpflichtung entstehen.

Und jetzt fragt ihr euch sicher…

Wie viel ist „üblich“?

Hier gibt es große Unterschiede! Manche Unternehmen zahlen einen fixen Betrag, andere einen bestimmten Prozentsatz des Monatsgehalts. Die Höhe sollte gut kalkuliert und transparent kommuniziert werden – sowohl aus Kostengründen als auch im Sinne der Fairness gegenüber allen Mitarbeitenden

Finanzielle und organisatorische Überlegungen

Urlaubsgeld kann ein wertvolles Mittel zur Mitarbeiterbindung sein, stellt aber gleichzeitig eine finanzielle Belastung dar – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob und in welchem Umfang Urlaubsgeld geleistet werden kann. Selbst bei freiwilliger Zahlung ist eine klare Kommunikation entscheidend, um Missverständnisse im Unternehmen zu vermeiden.

Nicht vergessen…

Nicht alle Unternehmen zahlen Urlaubsgeld – das ist legitim. Solltest du dich aber dafür entscheiden, ist es wichtig, den Anspruch sauber zu dokumentieren und im Einklang mit bestehenden Verträgen zu handeln. So bleibt die Maßnahme wertschätzend und rechtssicher.

Fazit

Urlaubsgeld ist keine Pflicht, aber ein starkes Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sollten Arbeitgeber bewusst entscheiden, ob und wie Urlaubsgeld gezahlt wird und dies offen im Team kommunizieren. Denn am Ende zählt nicht nur die Zahlung, sondern der respektvolle Umgang miteinander.

Jasmin Müller

Hallo, schön, dass Du da bist. Ich bringe dich in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand zu den wichtigen Kanzleithemen und zum Thema Lohnbuchhaltung. Ich freue mich, wenn du aus meinen Blogs wichtige Daten für deinen Alltag verwenden kannst. Deine Jasmin - Lohnbuchhaltung

Hallo, schön, dass Du da bist. Ich bringe dich in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand zu den wichtigen Kanzleithemen und zum Thema Lohnbuchhaltung. Ich freue mich, wenn du aus meinen Blogs wichtige Daten für deinen Alltag verwenden kannst. Deine Jasmin – Lohnbuchhaltung